Sachversicherung

Sachversicherung - Sammel- und Einteilungsbegriff für alle Versicherungsformen, die die Versicherung von Sachen zum Inhalt haben. Gegenstand der Sachversicherung ist der finanzielle Ausgleich von Schäden an einer Sache oder dem Inbegriff einer Sache durch schadenstiftende Ereignisse. Der Versicherer erstattet im Schadenfall neben den Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung der beschädigten oder zerstörten Sache im allgemeinen die Kosten der Schadenermittlung, die Kosten zur Abwendung und Minderung des Schadens, die Kosten der Aufräumung der, Schadensstätte sowie die durch die versicherten Gefahren entstandenen unvermeidlichen Folgeschäden an den versicherten Sachen. Zu den wesentlichsten versicherten Gefahren in der Sachversicherung gehören Brand, Explosion, Elementarereignisse, austretendes Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.