Sachversicherungen

Bei den Sachversicherungen werden entstehende finanzielle Risiken durch beispielsweise Verlust oder Beschädigung von Gegenständen abgesichert

Zu der großen Gruppe der sogenannten Schadensversicherungen gehören die Sachversicherungen. Hierbei werden in einem Versicherungsvertrag zu bezeichnende Gegenstände gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung abgesichert. Dies bedeutet, wenn einer dieser Fälle zutrifft, wird man von der Versicherung den Gegenwert in Form eines Geldbetrages erhalten. Sachversicherungen sind schon von daher als sehr sinnvoll anzusehen, da außergewöhnliche Vorkommnisse einen großen finanziellen Verlust darstellen, der bis zu einem wirtschaftlichen Ruin ausarten kann. Sicherlich kann der ideelle Wert nicht ersetzt werden, jedoch ist es möglich, mit den Sachversicherungen den materiellen Wert zu begleichen, so dass der Versicherte in der Lage ist, beispielsweise eine Wohnungseinrichtung neu anzuschaffen.

Zu den Bereichen der Sachversicherungen gehören unter anderem die Autoversicherung, die wichtige Hausratversicherung ebenso wie die Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung. Eine Reisegepäckversicherung zählt ebenso zu den Sachversicherungen, da hier das Reisegepäck gegen Diebstahl oder sonstigem Verlust versichert ist. Es geht hierbei also grundsätzlich darum, dass nur Sachen und keine Personen in den Sachversicherungen abgesichert werden. Welche Arten der Sachversicherungen für den einzelnen Haushalt als sinnvoll erachtet werden können, obliegt jedem selber. Jedoch sollte man ganz individuell auf seine Voraussetzungen die Versicherungen auswählen. Grundsätzlich kann alles für alle Eventualitäten abgesichert werden, jedoch ist dieses nicht immer anzuraten. Eine Fahrradversicherung lohnt sich zum Beispiel nur dann, wenn auch ein Fahrrad bereits vorhanden ist, welches auch einen gewissen Wert aufweist. Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, dass der Abschluss der Sachversicherungen an gewisse Voraussetzungen gekoppelt ist, welche jeweils individuell vor dem Abschluss erfragt werden müssen oder im Kleingedruckten aufgeführt sind.