Sanktionszins

Sanktionszins - Form des Zinszuschlages, die wirksam wird, wenn in den Kreditverträgen vereinbarte, auf die Erfüllung der entscheidenden Planziele des Betriebes gerichtete Bedingungen nicht eingehalten werden. Damit sollen die Betriebe ökonomisch veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen, um die vereinbarten Kreditbedingungen zu erfüllen bzw. eine zeitweilige Nichterfüllung der vereinbarten Kreditbedingungen wieder zu beseitigen. Die Höhe des Sanktionszinses muss auf Grund der volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus der Nichterfüllung der Kreditbedingungen ergeben, über der Höhe des Zinszuschlages liegen und die wirtschaftliche Rechnungsführung der Betriebe beeinflussen. Ein Sanktionszinssatz von maximal 10%, der nach den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, der Verletzung des Kreditvertrages sowie den mit dem Sanktionszins zu erreichenden ökonomischen Wirkungen bei den Betrieben zu differenzieren ist, entspricht diesen Anforderungen.