Schachtelbeteiligung

Schachtelbeteiligung - Form der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, im allgemeinen ein Anteil am Aktienkapital von über 25 %. Damit ist der Besitzer der Schachtelbeteiligung, selbst wenn außer ihm noch ein Großaktionär existiert, der mehr als die Hälfte des Aktienkapitals hält, in der Lage, bestimmte Entscheidungen (z. B. Satzungsveränderungen) der Hauptversammlung zu verhindern (zu sperren) (Sperrminorität). Zumeist bedeutet der Besitz einer solchen Schachtel, bes. wenn sie sich in den Händen von Großbanken befindet und sofern kein anderer Großaktionär existiert, in Verbindung mit dem Depotstimmrecht der Banken die völlige Beherrschung der Aktiengesellschaft.