Schadenersatz

Schadenersatz - Ausgleich eines materiellen Schadens, den der Ersatzpflichtige gegenüber dem Geschädigten nach den Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit als Sanktion vorzunehmen hat. Die Schadenersatzpflicht setzt allg. eine Pflichtverletzung des Ersatzpflichtigen, bei erweiterter Verantwortlichkeit ein sonstiges Schadenereignis (z. B. Gebäudeeinsturz), einen dadurch verursachten Schaden und die Rechtswidrigkeit der Schadenszufügung voraus. Vielfach sind weitere Voraussetzungen geregelt, insbesondere die Verschuldensfeststellung, wenn von einem Werktätigen Schadenersatz wegen Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten gefordert wird. Schadenersatz kann verlangen a) der unmittelbar Geschädigte kraft Gesetzes für Schäden, die ihm selbst entstanden sind, und für Drittschäden, wenn er vertraglich im eigenen Namen für den Dritten tätig ist (z. B. der Hauptauftraggeber für Investitionen, der für Investitionsauftraggeber wirkt); b) der mittelbar Geschädigte, wenn ihm kein anderer Ersatzanspruch zusteht und wenn ihm ausnahmsweise gerichtlich oder vertragsgerichtlich Schadenersatz zuerkannt wird. Schadenersatz ist in Geld zu leisten, soweit nicht die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder eine andere Form des Schadenersatz vereinbart wurde.