Schadenrückstellung

Schadenrückstellung, Schadenrücklage, Schadenreserve - Form der versicherungstechnischen Rückstellungen, durch die alle während eines Geschäftsjahres eingetretenen Schadenfälle zu Lasten dieses Geschäftsjahres abgerechnet werden. Die Schadenrückstellung wird zum Jahresschluss wie folgt berechnet: Schadenrückstellung am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres abzüglich Leistungen für Schadenfälle aus Vorjahren zuzüglich Gesamtbetrag für alle im Geschäftsjahr eingetretenen, aber nicht abgewickelten Schadenfälle. Bei der Festlegung der Höhe der Schadenrückstellung sind auch die Schadenfälle zu berücksichtigen, die im Geschäftsjahr zwar eingetreten, aber am Bilanzstichtag dem Versicherer noch nicht gemeldet worden sind. Da ein wesentlicher Teil der Schadenrückstellung nur geschätzt werden kann, bleibt dem subjektiven Ermessen des Versicherers ein relativ breiter Spielraum.