Schadensersatzrecht

Schadensersatz bedeutet, dass eine Person für den ihr entstandenen Schaden einen Ausgleich erhält. Jedoch nur dann, wenn der Schadensersatz gesetzlich definiert ist, existiert eine Rechtspflicht zum Ausgleich des Schadens. Was ist ein Schaden? Unter Schaden versteht man einen unfreiwilligen Nachteil, den man an einem eigenen, rechtlich geschützten Gut erleidet.

Welche Schadensarten gibt es? Zunächst gibt es einmal den Vermögensschaden. Diesen kann man normalerweise einfach in Geld angeben. Ganz gut geht das mittlerweile bei Schäden an Autos. Da gibt es Experten, die können die Kosten der Reparatur und den Wert eines Autos gut bestimmen. Und andererseits kann man die Kosten für einen Körperschaden, etwa einen gebrochenen Arm, angeben mithilfe der Rechnungen von Krankenhaus, Arzt und Apotheker.

Daneben gibt es jedoch auch den so genannten ideellen Schaden, wie z. B. eine Verletzung der Ehre oder das Empfinden von Schmerzen. Weil das ganz individuelle Gefühle sind, galt es lange Zeit als kaum machbar, dafür irgendwelche Geldbeträge anzusetzen. Heutzutage wird häufig nach Schmerzensgeld gerufen. Es ist jedoch schwierig, die Höhe von Schmerzensgeld zu bestimmen. Meistens wird dabei so vorgegangen, dass man nachsieht, was bei einem ähnlichen Fall bereits einmal festgelegt wurde oder was üblicherweise bei vergleichbaren Fällen gewährt wurde. Denken Sie etwa an dieses Beispiel: Ein Kollege haut Sie mit dem Hammer auf den Finger. Woher wollen Sie nun wissen, wie viel Euro diesen Schmerzen entsprechen?