Schadenwahrscheinlichkeit

Schadenwahrscheinlichkeit - Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadenfall innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes eintritt. Unter Ausnutzung des Gesetzes der großen Zahl wird die Schadenwahrscheinlichkeit als relative Häufigkeit wie folgt berechnet: q = N. Dabei bedeuten q = Schadenwahrscheinlichkeit, n = Anzahl der beobachteten Schadenfälle, N = Anzahl der versicherten Objekte. Diese Definition der Schadenwahrscheinlichkeit ist ausreichend für alle die Fälle, in denen das versicherte Objekt nur von einem Schadenfall betroffen werden kann, wie z. B. in der Versicherung auf den Todesfall. Kann ein versichertes Objekt in einem Zeitabschnitt von mehreren Schadenfällen betroffen werden, ist obige Formel zu modifizieren.