Schalldämmung

Schalldämmung: Vermindern der Schallübertragung durch bauliche Maßnahmen. Von der in einem Raum mit einer Schallquelle (Senderaum) gegebenen Energie des diffusen Schallfeldes wird in einen Empfangsraum, der durch eine Wand oder Decke vom Senderaum getrennt ist, nur ein Rest übertreten, der Hauptteil dagegen in den Senderaum zurückreflektiert oder durch Reibung im Bauteil in Wärme umgewandelt. Wie groß der übertretende Schallenergieteil ist, wird im Wesentlichen durch die Wirkung der Wand oder Decke bestimmt. Die Schalldämmung von Bauteilen wird durch das Schalldämmaß für den Luftschall bzw. den Normtrittschallpegel für den Trittschall (Schallpegel) charakterisiert. Das Schalldämmaß (Schallisolationsmaß) R = D + 10 lg A0IAE (Schallpegel; Schallabsorption) ist für die Bauteilkontrolle eine entscheidende Meßgröße und hängt nicht von der Einrichtung der Räume ab. Man geht bei Ermittlung der Schalldämmung von einer Sollkurve (Abhängigkeit des Schalldämmaßes oder des Normtrittschallpegels im Frequenzbereich von 100 Hz bis 3 200 Hz) aus und vergleicht mit dieser die gemessenen Schalldämmaße (Istwerte) in den 15 Terzbereichen zwischen 100 Hz und 3 200 Hz. Beim Luftschallschutz darf die Sollkurve nicht wesentlich unterschritten und beim Trittschallschutz nicht wesentlich überschritten werden. Man hat dazu das Luftschall- und Trittschallschutzmaß festgelegt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Schalldämmung ist durch entspr. bauliche Maßnahmen zu gewährleisten. Mangelnde Schalldämmung wirkt sich auf den Gesundheitszustand der Menschen nachteilig aus, und sie lässt sich nachträglich im allgemeinen nur unter großem Aufwand verbessern.