Scheckfähigkeit

Scheckfähigkeit - Berechtigung, Schecks ausstellen zu dürfen. Die Scheckfähigkeit setzt die Geschäftsfähigkeit (Handlungsfähigkeit) des Ausstellers voraus, in die u. a. die Mündigkeit eingeschlossen ist, und erfordert, dass ein Guthabenkonto existiert, über das mit Scheck verfügt werden darf. Personen, die vom Scheckverkehr ausgeschlossen wurden, weil sie gegen gesetzliche Scheckverkehrsregelungen verstoßen haben, besitzen keine Scheckfähigkeit.