Scheckverfahren

Scheckverfahren - 1. mögliche Kontoabhebung durch Scheck (Barscheck), wenn Personen, die nicht über das Konto verfügungsberechtigt sind, die Auszahlung empfangen sollen, z. B. Abhebung von Lohngeldern usw.; auch Kontoverfügung im Freizügigkeitsverkehr über Spargirokonten. - 2. Zahlungsausgleich mit Scheck, indem der Zahlungspflichtige einen auf sein Bankkonto gezogenen Scheck zahlungshalber dem Gläubiger oder Begünstigten übergibt. Bei fristgerechter Vorlage erteilt die Bank dem Zahlungsempfänger Kontogutschrift Eingang vorbehalten und bewirkt den Scheckeinzug (Scheckinkasso).