Scheckziehung

Eine Scheckziehung bedeutet im übertragenen Sinne, die Ausstellung eines Schecks auf ein Guthaben oder ein eingeräumter Kredit bei dem Kreditinstitut des Scheckausstellers. Dabei sollte man aber beachten, das Schecks im eigentlichen Sinne kein Verfallsdatum haben, es aber dennoch bei der Einlösung zu Schwierigkeiten kommen kann. Schecks werden nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingelöst. Das ist in Deutschland eine Frist von 8 Tagen und mit einem Scheck aus Übersee sind es 70 Tage.

Diese Fristen wurden aber vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig erklärt. Trotzdem kann eine Bank die Einlösung eines Schecks zum Schutz des Ausstellers verweigern. Wenn ein Scheck zu spät eingelöst wird, kann das Kreditunternehmen einen sogenannten Haftungsausschluss verlangen, damit gewährleistet ist, dass nicht noch einmal jemand diesen Scheck einlösen möchte, bzw. dieser Scheck schon eingelöst wurde.