Schiffshypothek

In der Regel können auf bewegliche Sachen keine Hypotheken aufgenommen werden. Eine Ausnahme hier sind die See - bzw. Binnenschiffe. Wenn ein Schiff in seinem Heimathafen in das Schiffsregister eingetragen ist (normalerweise ist das im Amtsgericht), dann kann eine Hypothek aufgenommen werden. Allerdings ist keine Grundschuld erlaubt. Eine Schiffshypothek ist eine sogenannte Sicherungshypothek oder auch Buchhypothek.

Auch wenn das Schiff noch nicht fertiggestellt ist, kann bereits eine Hypothek bestellt werden. Hiermit kann eine Forderung, die ein Gläubiger stellt, über eine bestimmte Geldsumme bedient werden. Das kann auch zur Leistung und Forderung von Materialkosten nötig sein, die für den Bau des Schiffes aufgenommen werden muss. Die Grundlage für diese Schiffshypothek stellt ein Gesetz aus dem Jahre 1940 dar. Die Schiffshypothek ist in der Art ähnlich wie eine Grundstückshypothek.