Schiffsschleuse

Schiffsschleuse: verkehrswasserbauliche Anlage an Wasserstraßen zur Hebung und Senkung von Schiffen in Schleusenkammern, die bei Bergfahrt der Schiffe mit Wasser gefüllt und bei Talfahrt entleert werden. Schiffsschleuse sind an Staustufen in Flüssen, an Talsperren und an Schifffahrtskanälen mit oberer und unterer Stauhaltung angeordnet. Ausgeführt sind Schiffsschleuse als Sparschleuse mit seitlichen Behältern zur Wasserersparnis, als Doppelschleuse mit 2 parallelen Kammern oder Kuppelschleuse mit hintereinanderliegenden Kammern und 3 Schleusentoren. Die Schleusentore sind die Verschlüsse zum Stau des Oberwassers und zur Ein- und Ausfahrt der Schiffe in die Schleusenkammer, auch zur Kammerfüllung und -entleerung können sie dienen. Konstruktiv sind Schiffsschleusentore als Stemm-, Hub-, Senk-, Hubsenk-, Klapp-, Dreh-, Segment-, Sektor-oder Schiebetore ausgeführt. Neben den Schleusentoren befinden sich im Schiffsschleusenhaupt noch die Umluftkanäle zum Füllen und Entleeren der Kammern. Die Kammerwände sind aus Beton, Stahlbeton oder Stahlspundbohlen erbaut. Schiffsschleuse sind mit Leiteinrichtungen (Leitwerk) ausgerüstet.