Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle - Organ des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen, das Meinungsverschiedenheiten über die Vergütung von Wirtschaftspatenten zwischen Erfindern und die Erfindung nutzenden Betrieben klärt. Das Schlichtungsverfahren endet, wenn anderweitig keine Einigung zustande kommt, mit einem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle, der rechtskräftig wird, wenn nicht einer der am Streit Beteiligten innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Vorschlags beim Patentgericht Klage erhebt. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist stets Voraussetzung für die Einleitung eines Patentstreitverfahrens.