Schuld - Schuldbeitritt

Schuld - die durch Vertrag oder Gesetz begründete Verpflichtung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Gegenstand der Schuld ist eine Handlung (Leistung), die in einem Tun (z. B. Übergabe der Kaufsache, Schadenersatzleistung) oder in einem Unterlassen (in der Regel eine Duldung) bestehen kann.

Schuldbeitritt - Eintritt eines neuen Schuldners in ein bestehendes Schuldverhältnis in der Weise, dass er gemeinsam mit dem alten Schuldner dem Gläubiger als Gesamtschuldner verpflichtet wird (z. B. bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft 1.). Im Gegensatz zur befreienden Schuldübernahme führt der Schuldbeitritt zu einer Schuldmitübernahme.