Schuldknechtschaft

Schuldknechtschaft - im Altertum Form der Haftung, bei welcher der Schuldner in die Gewalt des Gläubigers geriet. In Schuldknechtschaft geriet ein Bürger, der in Notlage (Missernte usw.) aufgenommene Schulden nicht abtragen, die Zinsen nicht tilgen konnte. Dann drohten ihm verschiedene Formen der Abhängigkeit; zunächst musste er Besitz und Familienangehörige verkaufen; schließlich haftete er mit seinem Körper (Schuldsklaverei). Innerhalb der altorientalischen Produktionsweise waren Schuldknechtschaft und Schuldsklaverei wesentliche Faktoren, die trotz verschiedener Reformversuche wirksam blieben. In Griechenland und Rom, wo die herrschende Klasse bes. durch Schuldsklaverei verarmte Gemeindemitglieder in Abhängigkeit zu bringen versuchte (Produktionsweise, antike), erzwangen Klassenkämpfe ihre Aufhebung (in Athen wurden die Schulden gestrichen). Erst mit dem Niedergang der antiken Produktionsweise erlangten Schuldknechtschaft und Schuldsklaverei wieder wesentliche Bedeutung. - Im Feudalismus bildeten sich verschiedene Formen der Schulddienstbarkeit, die zumeist auf der Grundlage von Landbesitz mit persönlicher Abhängigkeit verbunden war bzw. in dieser ihren Ausdruck fand. Vielfach gerieten Bürger und Bauern durch das städtische Wucherkapital in Schuldknechtschaft.