Schuldner

Schuldner - Partner eines Vertrages oder eines anderen Schuldverhältnisses, der dem Gläubiger zu einer Leistung verpflichtet ist. Bei einer Schuldnermehrheit hat entweder jeder Schuldner den auf ihn entfallenden Teil der Leistung zu erbringen (Teilschuldner) oder der Gläubiger ist berechtigt, von jedem der Schuldner die Leistung in voller Höhe, insgesamt aber nur einmal, zu fordern (Gesamtschuldner). Die Gesamtschuldner sind im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet. Erben sind z. B. Gesamtschuldner der gemeinsamen Nachlassverbindlichkeiten. Mehrere Schadenverursacher sind gegenüber dem Geschädigten als Gesamtschuldner verantwortlich. In speziellen Fällen können mehrere Schuldner dem Gläubiger auch in der Weise verpflichtet sein, dass die Leistung von ihnen nur gemeinschaftlich gefordert werden kann (z. B, Erfüllung einer Übereignungspflicht durch Gesamteigentümer).