Schuldnerverzug

Schuldnerverzug - nicht termin- oder fristgemäßes Erbringen der Leistung durch den Verpflichteten (Schuldner) im Schuldverhältnis. Der Schuldnerverzug berechtigt den Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen, vom Vertrag zurückzutreten (z. B. dann, wenn der Gläubiger dem Schuldner eine angemessene Frist gesetzt hat und der Schuldner nicht innerhalb dieser Frist geleistet hat). Bei Geldverbindlichkeiten hat der Schuldner Verzugszinsen in Höhe von x % jährlich zu zahlen. Ist der Schuldner für den Verzug verantwortlich (Verantwortlichkeit; materielle), so hat er dem Gläubiger den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Schuldnerverzug wird erst durch die verspätete Leistung beendet. Solange der Schuldnerverzug anhält, kann der Gläubiger die Gegenleistung verweigern.