Schuldschein Urkunde

Nicht immer wird Geld bei einem Kreditinstitut aufgenommen. Oft werden unter Privatpersonen Schuldscheine ausgestellt. Wenn ein Schuldschein ausgestellt wird, dann ist dies eine Urkunde, die dem Gläubiger bestätigt, dass der Schuldner bei ihm in Schuld steht. Dies wird schriftlich niedergelegt. Eine Schuldschein Urkunde ist nicht mit einem Wertpapier zu verwechseln. Allerdings ist ein Gläubiger auch in der Lage seine Schulden einzufordern, ohne im Besitz eines Schuldscheins zu sein.

Wenn die Schulden beglichen sind, muss der Gläubiger die Schuldschein Urkunde an den Schuldner wieder aushändigen. Natürlich kommt es auch vor, dass ein Gläubiger diese Schuldschein Urkunde verloren hat. Dann muss er ein sogenanntes Schulanerkenntnis unterzeichnen, in dem er dem Schuldner bestätigt, das keine weiteren Verbindlichkeiten mehr vorliegen. Dieses Recht kann ein Schuldner auch unter Umständen gerichtlich einfordern.