Schulgeld
Für den Besuch von Privatschulen und Internaten ist Schulgeld zu bezahlen. Doch die Eltern müssen nicht alleine zahlen, der Staat hilft beim Schulgeld durch Steuererleichterungen.
Öffentliche Schulen werden durch die öffentliche Hand finanziert, der Besuch ist kostenfrei. Bei privaten Schulen ist die Finanzierung anders geregelt. Einen großen Teil der Kosten übernimmt der Träger, es gibt in den meisten Fällen auch Zuschüsse vom Staat und einen weiteren Anteil müssen die Schüler, bzw. deren Eltern in Form von Schulgeld selbst aufbringen. Die Höhe des Betrages, der meistens monatlich fällig ist, variiert zwischen einer Summe unter 100 Euro und einer Summe, die durchaus vierstellig sein kann. Wie hoch das Schulgeld ist, geht aus dem Vertrag hervor, der zum Besuch einer privaten Schule oder eines privaten Internats abgeschlossen werden muss. Es wird zur Deckung der laufenden Ausgaben der Einrichtung verwendet, aber auch für die Finanzierung notwendiger Investitionen.
Schulgeld ist steuerlich absetzbar. Eltern, die für ihre Kinder Schulgeld bezahlen, geben diese Beträge als Sonderabgabe bei der jährlichen Steuererklärung an und erhalten dadurch eine Entlastung von der Steuerlast. Ob das Schulgeld in voller Höhe absetzbar ist, hängt davon ab, ob es für den Schulbesuch fällig wird oder ob es auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung erhält, wie es in einem Internat der Fall ist. In diesen Fällen kann eine weitere Steuerentlastung beantragt werden, die über die Anerkennung der Ausgaben hinausgeht. Kinder, die in einem Internat wohnen, gelten nämlich als auswärtig untergebracht und bescheren ihren Eltern die Möglichkeit, einen weiteren Freibetrag von der Steuer absetzen zu können.
Wenn man die Kosten für den Besuch einer Privatschule kalkuliert, ist es deshalb sinnvoll, die Steuererleichterungen mit einzubeziehen, die man durch die Berücksichtigung von Schulgeld erhalten kann.