Seeversicherung

Seeversicherung - Versicherung der Seeschiffe (Seekaskoversicherung) und der mit ihnen transportierten Güter (Seegüterversicherung) gegen die sich aus den Gefahren des Seetransports ergebenden Beschädigungen und Verluste. Die Seeversicherung wird unterteilt in die Seekaskoversicherung und die Seegüterversicherung (Seekargoversicherung). Bei der Seeversicherung trägt der Versicherer im Prinzip alle Gefahren des Seetransports. Er übernimmt den finanziellen Ersatz sowohl für Verluste und Beschädigungen der Güter oder Schiffe als auch für Aufwendungen zur Abwendung und Minderung von Schäden u. ä. sowie die Beiträge zur Großen Haverei. Darüber hinaus befriedigt der Versicherer im allgemeinen auch Ansprüche Dritter aus Kollisionen, die das versicherte, Schiff verursachte. Die Seeversicherung berührt meist internationale Beziehungen. Daraus ergibt sich, dass für die Seeversicherungsverträge neben - den nationalen Rechtsvorschriften auch andere. Bei der Seeversicherung geht es z. T. um große Risiken, die von einem Versicherer nicht allein getragen werden können. Deshalb ist in der Seeversicherung die Rückversicherung und auch die Mitversicherung verbreitet.