Sektionshaus

Sektionshaus: Gebäudeart im Wohnungsbau, die durch Gruppierung mehrerer voneinander unabhängiger Gebäudesegmente (Wohnungen) um einen Verkehrskern (Treppenhaus bzw. Aufzug) gekennzeichnet ist im Unterschied zum Laubenganghaus und Mittelganghaus. Die meisten 2- bis l0 geschossigen herkömmlichen oder neu errichteten Wohnblocks bestehen aus Sektionshäusern. Bei Anordnung von 2 Wohnungen je Geschoß spricht man von einem Zweispänner, bei 3 Wohnungen von einem Dreispänner, bei 4 Wohnungen von einem Vierspänner usw. Das Punkthaus ist ein Einzel-Sektionshaus. Im Zweispänner nehmen die Wohnungen die gesamte Haustiefe ein, so dass Querlüftung möglich ist. Drei- und Vierspänner haben dafür den Vorzug der größeren Ausnutzung der Treppe bzw. des Aufzugs und damit der größeren Wirtschaftlichkeit.