Selbstkäufer

Selbstkäufer, Wiederverkäufer, Vertragshändler - spezielle Art des Handelsvertreters im Außenhandel, der sich im Rahmen eines Handelsvertretervertrages verpflichtet, die Waren des Exporteurs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu kaufen und weiterzuverkaufen. Der Exporteur überträgt dem Selbstkäufer das Verkaufsrecht für seine Waren in einem bestimmten Vertretungsgebiet. Auf der Grundlage des Vertretervertrages schließt der Selbstkäufer einzelne Kaufverträge mit dem Exporteur Und dem Kunden ab. Der Selbstkäufer wird damit Eigentümer der Waren und stellt seine Vertriebsorganisation dem Exporteur für die Absatzmittlung zur Verfügung. Er finanziert sich aus der Spanne zwischen dem Einkaufs- (Einstands-) und dem Wiederverkaufspreis.