Sicherheitsübereignung

Die Sicherheitsübereignung im Pfandrecht. Unter dem Begriff Sicherheitsübereignung ist der Sachverhalt gemeint, dass ein Gegenstand, der als Pfand für ein Darlehen gelten soll aber beweglich ist, formell an den Kreditgeber übereignet wird. Bei der Sicherheitsübereignung kann der ursprüngliche Besitzer, also der Kreditnehmer, den Gegenstand weiterhin benutzen. Jedoch geht er bei Durchführung einer Sicherheitsübereignung in den rechtmäßigen Besitz des Kreditgebers bzw. der Bank über. Bei diesen Gegenständen, die als Sicherheit dienen kann, kann es um konkrete Waren gehen, bei großen Krediten aber auch um ein ganzes Warenlager. Da die Sache nicht physisch übergeben wird bei der Sicherheitsübereignung, wird ein Vertrag über den Besitz des Gegenstandes gemacht. Dieser Vertrag regelt den Besitz der Sache. Eine Sicherheitsübereignung darf nicht mit einer Pfändung verwechselt werden. Bei einem Pfand wir der Gegenstand physisch übergeben. Aber genau das soll eine Sicherheitsübereignung ja ausschließen. Denn die Sache soll weiter verwendet werden dürfen. Eventuell wird auch eine Sicherheitsübereignung vereinbart, wenn die Sache, die als Sicherheit dient, für die Erwirtschaftung der Rückzahlung notwendig ist. Das kann zum Beispiel bei einem Transporter oder LKW der Fall sein, wenn der Kreditnehmer eine Spedition ist. Ohne den LKW hätte das Unternehmen keine Möglichkeit mehr, Gewinn zu machen, von dem der Kredit zurückgezahlt werden könnte. Das Unternehmen wäre sozusagen bereits mit der Pfändung insolvent. Bei der Sicherheitsübereignung wird eine Vertrag geschlossen, wem die Sache eh. Dann schließt der neue Eigentümer mit dem alten Eigentümer einen Leihvertrag, der festlegt, dass die Sache weiter verwendet werden darf. Nur so können sich beide Seiten rechtlich absichern.