Sicherungsnehmer
Bei einem Sicherungsnehmer handelt es sich um einen sogenannten Begünstigten. Das kann eine Bank oder ein anderes Kreditunternehmen sein. Natürlich ist es auch möglich, das ein Sicherungsnehmer eine Privatperson ist. Oft überträgt ein Sicherungsgeber sein ihm gehörendes, meist bewegliches Eigentum an den Sicherungsnehmer. Das kann über eine Einigung geschehen, die aber immer schriftlich festgehalten werden muss. Dieser Sicherungsgeber ist nun aufgrund eines Sicherungsvertrages an den Sicherungsnehmer gebunden.
Wenn es nun zu einer Nichtzahlung des Kredites kommt, aufgrund von Arbeitslosigkeit oder auch Krankheit, dann darf der Sicherungsnehmer dieses Eigentum verwerten, um seine Kosten zu decken. Sollten hier aber der Sicherungsnehmer dieses Eigentum widerrechtlich verwertet haben, so ist er verpflichtet, für einen Ersatz zu sorgen, der dem vorherigen Eigentum nahe bzw. gleichkommt, da er nur treuhänderischer Eigner war.