Sicherungsschein

Sicherungsschein - von einem Versicherungsunternehmen ausgestellte Urkunde zur Sicherung von Krediten, die dem Versicherungsnehmer gegen dingliche Sicherheit gewährt wurden. Mit der Ausstellung eines Sicherungsschein verpflichtet sich der Versicherer, bei einem Schaden an den versicherten Sachen, die der Kredittsicherung dienen, die Interessen des Gläubigers wahrzunehmen. Der Gläubiger hat dann im Schadenfall einen unmittelbaren Anspruch an den Versicherer bis zur Höhe seiner Forderungen an den Versicherungsnehmer. Außerdem schützt der Sicherungsschein den Gläubiger vor Veränderungen des Versicherungsrechtsverhältnisses, die gegen seine Interessen verstoßen. Je nach der Art der Sachwerte, die der dinglichen Sicherung dienen, gibt es verschiedene Formen von Sicherungsschein. Die wichtigsten sind: Hypothekensicherungsscheine (bei Grundstücken bzw. Gebäuden); Warensicherungsscheine, Sicherungsbestätigung für Maschinen und Einrichtungen.