soziale Betreuung

Soziale Betreuung - Gesamtheit von Maßnahmen und Einrichtungen zur Durchsetzung der Sozialpolitik für bestimmte Bevölkerungsgruppen. In den Betrieben umfasst die soziale Betreuung entsprechend dem Arbeitsgesetzbuch insbesondere die Arbeiterversorgung, die Verbesserung der Wohnbedingungen der Werktätigen, den Berufsverkehr, die Bereitstellung von Umkleide-, Aufenthalts- und Wascheinrichtungen sowie Aufbewahrungsmöglichkeiten für in den Betrieb gebrachte persönliche Gegenstände. In engem Zusammenwirken von Betrieb und örtlichen Staatsorganen gehören des weiteren dazu die Maßnahmen der Kinderbetreuung (Betriebsferienlager), die Kindereinrichtungen, die Maßnahmen zur Förderung der Frau, der kinderreichen Familie, des Mutter- und Kinderschutzes, die Förderung der Jugend, der Schichtarbeiter, die komplexe Betreuung der älteren Bürger, die materiellen und sozialen Leistungen an bestimmte Bevölkerungsgruppen durch die R Sozialfürsorge, die Rehabilitation geschädigter Bürger, die soziale Betreuung der Kämpfer gegen den Faschismus und der Verfolgten des Naziregimes sowie der Wehrpflichtigen. Wesentlicher Bestandteil sind Maßnahmen und Einrichtungen zur Verwirklichung des Rechts auf Freizeit und Erholung (Feriendienst der Gewerkschaften). Im weiten Sinn gehören zur sozialen Betreuung auch bestimmte Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitschutzes und der Sozialversicherung. Die Leiter der Betriebe und Institutionen sind verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften eine bestmögliche soziale Betreuung zu gewährleisten.