Soziallasten

Soziallasten - die Ausgaben des Staates für Sozialversicherung, Beamtenversorgung, Sozialfürsorge, Kriegsopferversorgung u. ä., b) die gesetzlich geregelten betrieblichen Pflichtleistungen zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lohnzahlung bei Urlaub, Krankheit und an Feiertagen und die Fürsorge für bestimmte Gruppen von Arbeitskräften (z. B. werdende Mütter, Jugendliche) sowie Aufwendungen des Unternehmers für die sog. freiwilligen Sozialleistungen gegenüber seinen Beschäftigten. Die Soziallasten sind, ausgehend, von ihrer Stellung im Verwertungsprozess des Kapitals, Lohnbestandteile und damit Kostenfaktoren, Sozialkosten, die auch als solche vom Betrieb verrechnet werden, in den Preis eingehen und so letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden.