Sparbeitrag

Sparbeitrag, Sparanteil, Sparprämie - der Teil des Nettobeitrages einer Lebens- oder Rentenversicherung, der dem Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung zuzuführen ist und der Deckung künftiger Verpflichtungen des Versicherers dient. In der Risikolebensversicherung hat das aus den Sparbeitrag gebildete Sparguthaben den Charakter einer Ausgleichsrücklage. In den sparwirkenden Formen der Lebensversicherung ist der Sparbeitrag unter Berücksichtigung von Erlebenswahrscheinlichkeit und Zins so berechnet, dass das aus der Summe der Sparbeitrag zu bildende Sparguthaben bei Ablauf des Versicherungsvertrages gleich der Versicherungssumme ist. Der Sparbeitrag wird mit Hilfe mathematischer Berechnungen jeweils am Ende des Geschäftsjahres aus dem Nettobeitrag herausgelöst. Über die in einer sparwirkenden Form der Lebensversicherung angesammelten Sparbeitrag können die Versicherungsnehmer auch vor Eintritt des Versicherungsfalles in Form der Beleihung oder des Rückkaufes verfügen.