Spundwand

Spundwand: meist senkrechte, möglichst wasserdichte Wand, die teilweise oder ganz im Untergrund eingebaut, entweder ein selbständiges Bauwerk ist, z. B. Ufermauer oder Schleusenwand, oder die Umschließung einer Baugrube bildet. Eine Spundwand besteht aus Spundbohlen, die durch Falze oder Schlösser miteinander verbunden sind oder sich teilweise überdecken, einmal wegen des statischen Zusammenwirkens und zum anderen zur Abdichtung der Fugen. Die Spundbohlen werden wie Pfähle in den Boden gerammt oder eingerüttelt. Die älteste Art ist die heute nur noch sehr selten gewählte hölzerne Spundwand, die übliche Verbindungsart hierbei Spund und Nut; die Dicke beträgt zwischen 60 und 250 mm, die Länge max. 15 m.

Die Stahlbeton- und die Spannbeton- Spundwand werden als rechteckige Hohlquerschnitte ausgebildet, deren beträchtliche Abmessungen und Dicke von 200 bis 700 mm eine hohe Eigenmasse ergeben. Sie werden daher nur für bleibende Bauwerke und nicht als Baugrubenumschließung verwendet.

Grundform der Stahl-Spundwand ist das Wellen-, bei starker Belastung auch das Kastenprofil. Die vielen Bohlensysteme unterscheiden sich durch Profilform sowie Lage und Ausbildung des Schlosses und ermöglichen die Anpassung für jeden Zweck. Stahl-Spundbohlen lassen sich gut rammen und ziehen, und mit ihnen erzielt man eine weitestgehend wasserdichte Wand. Stahlspundwände sind daher die am meisten angewendete Art.