Staatskredit

Ein Staatskredit ist nicht für Privatleute oder Firmen gedacht. Ein Staatskredit wird nur an öffentlich-rechtliche Einrichtungen vergeben. Darunter fallen in erster Linie natürlich die Kommunen und die Gemeinden. Diese Kredite werden aber auch an die Bundesbahn, die Bundespost und andere Staatsorganisationen vergeben. Das können sowohl religiöse Verbande, Sozialversicherungsträger oder auch die staatlichen Banken sein.

Es wird aber zwischen zwei verschiedenen Varianten bei den Staatskrediten unterschieden. Die erste Variante ähnelt den Kredit für Privatpersonen. Diese Form wird dann originärer Staatskredit genannt. Hier wird die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zunächst geprüft. Doch es müssen keine Sicherheiten hinterlegt werden. Bei der zweiten Möglichkeit, die mittelbaren Kredite, werden sogenannte Schuldscheine bei den Banken ausgestellt. Der Vorteil liegt darin, dass diese Schuldscheine auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können. Der Staatskredit wird über die Regel zur Staatsverschuldung geregelt und ist zur Rettung von staatlichen Einrichtungen gedacht.