Städtebau und Städtebaurecht

Der Sachbereich, den das Baugesetzbuch samt seinen Zusatzvorschriften erfasst, ist der Sachbereich des Städtebaus, d. h. einer in geordnete Bahnen gelenkten Nutzung des Grund und Bodens einschließlich der Maßnahmen zur Ermöglichung einer solchen Nutzung oder zu ihrer Herbeiführung. Die Wortbildung Städtebau knüpft an das Bauen in der Stadt an. Der Begriff beschränkt sich jedoch nicht hierauf, sondern bezieht sich ebenso auf das Bauen in anderen Gemeinden als in Städten und nicht nur auf das Bauen, sondern auf jegliche andere Bodennutzung, mag die bauliche Nutzung dabei auch eine herausragende Rolle spielen und ihre Ordnung am schwierigsten und problemreichsten sein. Die Bezeichnung dieses. Sachbereichs als Städtebau ist verhältnismäßig jung; sie hat sich erst seit etwa der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert allmählich eingebürgert; in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist sie erstmals im Städtebauförderungsgesetz verwendet worden. In der Sache hat es Städtebau seit Jahrtausenden gegeben. Sobald eine Siedlungstätigkeit über das Stadium einer zufälligen Agglomeration von Bauten hinausgekommen und dabei ein ordnender Wille spürbar geworden war, dem Siedeln also ein irgendwie gearteter Plan zugrunde gelegt wurde, wurde Städtebau betrieben. Planung ist jede Einrichtung auf einen Zweck hin. Insofern gehört Planung zu unserem menschlichen Dasein seit jeher. Freilich setzte eine geplante Bodennutzung die - wenigstens teilweise - Sesshaftigkeit der Bevölkerung und eine gewisse Kulturstufe voraus. Aus primitiven Anfängen haben sich sehr bald ausgeprägte Formen des Städtebaus entwickelt, und zwar bei allen Kulturvölkern. Und so treten schöne Beispiele frühen Städtebaus auch in allen Teilen der Welt in Erscheinung. Man denke an Karnak oder an El Amarna im alten Ägypten, an Ur und Babylon in Mesopotamien, an die Griechenstädte Milet, Priene, Agrigent, Selinunt und Alexandria, an Ostia, Pompeji und die römischen Kolonialstädte wie Timgad, Dougga und Thuburbo Mains in Nordafrika, an die Oppida der Kelten wie beispielsweise die Heuneburg bei Hundersingen in Baden-Württemberg, an das altindische Mohendjo Daro, an die Maya-Städte und die Aztekenhauptstadt Tenochtitlan in Mesoamerika oder an Chanchan, die Hauptstadt des Chimu-Reiches, und an die Inka-Städte wie Cuzco und Machu Picchu. Die Zahl der Beispiele ließe sich beliebig vermehren.