ständige Aktiva

Ständige Aktiva - Forderungen des Betriebes, die durch Vorauszahlung von Mieten, Pachten, Patentgebühren und ähnlichem entstehen. Sie verursachen, einen Finanzbedarf, der durch die Finanzplanung zu bestimmen ist, um den Betrieb mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Die Höhe der ständige Aktiva und damit des Finanzbedarf wird nach einer Formel berechnet.