Stall

Stall: feste Unterkunft für Tiere, die so gebaut sein muss, dass die max. Leistungsfähigkeit der Tiere erreicht wird und die Stallarbeiten optimal durchgefühlt und mechanisiert oder automatisiert werden können. 1. Der Stall bildet den wichtigsten Bestandteil von Anlagen der Tierproduktion und kann errichtet werden als 1.1. freistehender Pavillonbau, d. h. als eingeschossiges, stützenloses oder -armes hallenartiges Gebäude, bevorzugt mit 24000 mm Spannweite; 1.2. Pavillonbau mit kompakter Zuordnung, das sind aneinandergrenzende oder durch Verbinderbauten untereinander oder mit einem zentralen Gebäude verbundenen Pavillonbauten, die man bei stationärer Mechanisierung bevorzugt und in denen alle Arbeitsvorgänge unter Dach stattfinden; oder 1.3. Kompaktbau, d. h. als eingeschossiger Bau, in dem mehrere Stalleinheiten mit gleichen, artverwandten oder voneinander abhängigen Funktionen ohne Abgrenzung (mehrschiffig) oder in sich abgeschlossen, unmittelbar aneinandergereiht und zusammen mit Neben- und Sozialräumen, unter einem Dach vereint sind. 1. Der Stall wird fast ausnahmslos als Warmstall gebaut. Seine raumumschließenden Bauteile sind wärmedämmend ausgebildet und das Gebäude ist mit einer leistungsfähigen Stalllüftung versehen,- damit ein optimales Stallklima erreicht wird. Meist erhält der Stall Fenster, deren Glasfläche etwa V20 der Stallgrundfläche betragen soll. Bei Hühnern und Mastschweinen ist die Dunkelhaltung (fensterloser Bau mit Lichtprogramm) eingeführt. Beim Bau der Stallhülle sind leichte Montagebauweisen mit hohem Vorfertigungsgrad kennzeichnend. Diese sollen zu einer Vereinheitlichung der Gebäudehüllen mit einem optimalen Sortiment industriell vorgefertigter, austauschbarer Bauteile und -elemente führen.

3. Konstruktionslösungen haben sich eingeführt. 2.1. Die Stahlbetonskelett-Montagebauweise (Stütze-Riegel-Konstruktion), die eine Weiterentwicklung der Mastenbauweise mit Holznagelbindern darstellt, überwiegt bei den gegenwärtig in der Landwirtschaft durchgeführten Bauvorhaben. Die Gründungsbauwerke sind Bohrpfahlgründungen oder Hülsenfundamente, die Tragwerke Stützen, Parallelriegel und Pfetten mit T-Querschnitt aus Stahlbeton. Die Dachdeckung besteht aus 80 mm Mineralwollmatten auf Sperrfolie. Bewehrte Platten aus Gassilikatbeton (200 bzw. 250 mm dick), die auf einem Stahlbetonsockelelement aufliegen, bilden die Außenwände. 2.2. Die Metallleichtkonstruktion verwendet die gleichen Gründungsbauwerke einschließlich Sockelelement. Die Tragwerke bestehen aus I-Stahlstützen, parallelgurtigen Stahlträgern und -pfetten aus U -Profilen. Die Dachdeckung (80 mm dick) und die Außenwände (50 mm dick) bilden leichte Mehrschichtelemente aus Al-PUR-Al. 2.3. Die Mischkonstruktion besteht aus Elementen der vorgen. Ausführungen und gleicht im Gründungs-, Stützen- und Wandbereich der Stütze-Riegel-Konstruktion und im Dachtragwerk und -deckungsaufbau der Metallleichtkonstruktion. 2.4. Beim Stallausbau wird ein durchgehender waagerecht verlegter Fußboden als Aufstandsfläche für die landtechnische Ausrüstung und als Montagefläche bei der Errichtung des Bauwerks angestrebt. Dieses sogen. Parterre-System berücksichtigt die bodenferne Haltung der Tiere, indem diese in gestelzten Buchten, Ständen oder Käfigen gehalten werden. Die Oberflächenschicht des Stallfußbodens bildet ein Betonestrich, die Trageschicht, ebenfalls aus Beton, liegt auf einer Grobkiesschicht. Bei der Haltung der Tiere unmittelbar auf dem Fußboden muss er wärmegedämmt, trocken, griffig und mit einem Gefälle ausgebildet sein. Bei moderneren Haltungsformen stehen die Tiere auf einem durchlässigen Spaltenboden aus Beton-, verzinkten Stahlblech- oder Kunststoffelementen (z. B. aus PVC, glasfaserverstärktem Polyester oder Polyäthylen). Dieser Boden, der auch bei der bodenfernen Haltung Voraussetzung ist, gestattet die einstreulose Aufstauung der Tiere, indem Kot und Harn in einen darunterliegenden Kanal gelangen und selbsttätig (hydromechanisch) oder mechanisch (mittels Schleppschaufel) aus dem Stall entfernt werden. 3. Der Milchvieh-Stall (Rinder-Stall) wurde bisher meist als Anbindestall ausgeführt, und zwar entweder mit Kurzständen, in denen die Tiere mit speziellen Einrichtungen festgelegt sind, oder mit Mittellangständen mit verschließbarem Fressgitter, einem dahinter vertieft liegenden Kotgraben und einem vor der Krippe verlaufenden Futtergang. Zunehmend gewinnt jetzt der geschlossene Laufstall mit Liegeboxen an Bedeutung, der den Vorzug einer freien Bewegungsmöglichkeit der Kühe zum Melkstand oder zum Fressplatz hat. Zu unterscheiden sind ferner der Abkalbestall, Kälberstall, Jungviehstall und Mastjungrinderstall. 4. Der Schweinestall ist jeweils für Sauenstall, Abferkelstall, Läuferstall und Maststall eingerichtet. Im Sauenstall werden die Tiere bevorzugt einzeln in Kasten- oder Anbindeständen und im Abferkelstall in Abferkelkastenständen gehalten. Die heranwachsenden Ferkel werden im Läuferstall in 2etagigen Gruppenkäfigen, Mastschweine in Gruppenbuchten mit Spaltenboden, aber auch in 2etagigcn Gruppenkäfigen zu je 10 Tieren, gehalten. 5. Geflügelstall In modernen Großbetrieben ist man von der Bodenhaltung auf Tiefstreu zur Haltung der Tiere in Käfigbatterien übergegangen, wobei von Küken 50 bis 70 und von Mastbroilern 10 bis 20 Tiere/m2 Käfigfläche, von Legehennen 3 bis 4 Tiere Gruppenkäfig gehalten werden.