Stauanlage

Stauanlage: Bauwerk zur Erzeugung eines Staus in einem Oberflächengewässer, als Talsperre, Wehr, Schleuse, Wasserkraftwerk, Deich, Kanaldamm ausgebildet. 1. Die Talsperre ist ein Absperrbauwerk in einem Tal mit natürlichem Zufluss, das einen Stausee und einen Speicher erzeugt. Vorsperren werden oberhalb der Hauptsperre zur Verbesserung der Wasserqualität gebaut. Ein Rückhaltebecken mit zeitweiligem Stau dient dem Hochwasserschutz. 1.1. Die Staumauer ist ein Absperrbauwerk aus Beton, Stahlbeton oder Bruchsteinmauerwerk. 1.1.1. Gewichtsstaumauern sind standsicher infolge Eigengewicht. 1.1.2. Bogenstaumauern übertragen die Wasserdruckkräfte auf die Talhänge. 1.1.3. Von Bogengewichtsstaumauern werden die Kräfte durch Eigengewicht und Bogenwirkung übertragen. 1.1.4. Kuppelstaumauern sind vertikal und horizontal gekrümmt. 1.1.5. Pfeilerstaumauern bestellen aus Betonpfeilern mit verdickten Köpfen (Pfeilerkopfstaumauer), mit Stahlbetonplatten (Pfeilerplattenstaumauer) oder Gewölben. 1.2. Der Staudamm wird aus natürlichen Erdstoffen als Erddamm oder aus gebrochenem Fels als Steinschüttdamm geschüttet bzw. gesetzt (Steinsetzdamm). Die Dichtung erfolgt durch bindige Lockergesteine (Ton, Lehm), Beton, Stahlbeton, Bitumenbeton. Stahlspundwände, Plastfolien oder durch Injektion von Chemikalien als Oberflächen- oder Kerndichtung (Bodenverbesserung). Betriebseinrichtungen an Talsperren sind der Grundablass, die Hochwasserentlastungsanlage, die Entnahmeanlage und die Energieumwandlungsanlage (f Tosbecken). 2. Ein Wehr in einem Flusslauf dient vorrangig der Hebung des Wasserstandes und der Verringerung des Wasserspiegelgefälles. Zur Wasserstandsregelung werden bewegliche Verschlüsse eingesetzt. Wehre mit Verschlüssen werden ausgeführt als Schützen-, Klappen-, Segment-, Sektor- oder Walzenwehre.