steuerliche Betriebsprüfung

Steuerliche Betriebsprüfung - Überprüfung der steuerpflichtigen Betriebe und Bürger hinsichtlich der steuerlich bedeutungsvollen Verhältnisse. Gegenstand der steuerliche Betriebsprüfung ist der betriebliche Reproduktionsprozess mit seinem Ergebnis hinsichtlich der Auslösung steuerlich erheblicher Tatbestände. Die steuerliche Betriebsprüfung kontrolliert vor allem die materielle und formelle Richtigkeit der Buchführung bzw. Aufzeichnungen. Spezielle Prüfungshandlungen zielen darauf ab, durch Gegenrechnungen die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Die steuerliche Betriebsprüfung ist die einzige umfassende Form der staatlichen Finanzkontrolle in Produktionsgenossenschaften des Handwerks, gegenüber privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden; sie wird bei den örtlichen Finanzabt. weitgehend kombiniert mit der Lohnabzugskontrolle durchgeführt. Die steuerliche Betriebsprüfung ist zweigweise organisiert. Damit wird eine wirksamere Finanzkontrolle erreicht. In kapitalistischen Staaten, insbesondere auch in der BRD, richten sich die Prüfungsmethoden vielfach mit bes. Härte gegen die kleineren Betriebe, während sich die Prüfung der Konzerne und Großbetriebe oft nur in formellen Bilanzprüfungen erschöpft. Die steuerliche Betriebsprüfung verstärkt insofern die bereits in der Gestaltung des Steuersystems enthaltene steuerliche Benachteiligung der kleineren Betriebe.