Stichprobenkontrolle

Stichprobenkontrolle - Bezeichnung für Kontrollen auf der Grundlage von Stichproben. Mit Stichprobenkontrolle werden bestimmte Tatbestände in der Praxis überprüft, insbesondere die Erzeugnisqualität zum Zeitpunkt der Auslieferung sowie beim Wareneingang in Industrie und Handel. Stichprobenkontrolle sind bei allen Erzeugnissen erforderlich, bei denen die Prüfung zur Zerstörung des Erzeugnisses führen würde bzw. bei denen eine Prüfung Stück für Stück nicht möglich oder nötig ist. Die notwendigen Teilmengen entnimmt man den Stichprobenplänen. Bei Abnahmeprüfungen (Warenprüfung) wird entsprechend dem Anteil fehlerhafter Erzeugnisse an den Warenpartien nach Prüfung der Stichproben über Annahme oder Ablehnung dieser. Warenpartien entschieden. Gegenüber Prüfungen Stück für, Stück lassen sich durch Stichprobenkontrolle Zeit und Kosten einsparen.