Stille Gesellschaft

Eine stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Personengesellschaften. Sie entsteht, wenn sich eine Person mit einer Vermögenseinlage an einem Unternehmen beteiligt. Diese Person kann eine natürliche oder juristische Person sein. Die stille Gesellschaft ist eine sogenannte Innengesellschaft und für Dritte von außen nicht zu erkennen. Von außen betrachtet ist die stille Gesellschaft eine Art von Gläubiger.

Die Haftung der stillen Gesellschaft geht nur bis maximal zu den Kapitaleinlagen der Gesellschafter. In den meisten Fällen werden sogar die Verlustübernahmen von der stillen Gesellschaft ausgeschlossen. Dies geschieht über den Gesellschaftsvertrag. In diesem wird auch die Gewinnbeteiligung zwischen den Gesellschaften geregelt. Diese stillen Gesellschaften sind nicht über das Handelsregister zu erkennen. Sie sind ein Mittel zur Beschaffung von finanziellen Mitteln für Firmenbesitzer. Diese würden oder wollen sich nicht das Geld bei den Banken oder ähnlichen leihen.