stillgelegte Grundmittel

Stillgelegte Grundmittel, - Grundmittel, die unter den konkreten Bedingungen der Plandurchführung nicht für die Produktion und sonstige Leistungen eingesetzt werden können und die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verkaufen, zu vermieten, umzusetzen, abzureißen oder zu verschrotten sind.