strafbare Falschmeldung

Strafbare Falschmeldung, - schuldhaft wahrheitswidrige Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse oder Vorgänge gegenüber wirtschaftsleitenden Organen, wenn dadurch Straftaten oder erhebliche Mängel verdeckt oder Genehmigungen erlangt oder bes. wirtschaftliche Vorteile (Vorteilserschleichung) erwirkt werden sollen. Die exakte und zutreffende gegenseitige Information ist eine unabdingbare Notwendigkeit gesamtstaatlicher Leitung der Volkswirtschaft, die im Leitungsmechanismus realisiert, notfalls - disziplinarisch durchgesetzt werden muss. Eine strafrechtliche Ahndung ist nur für eine wider besseres Wissen vorgenommene Falschmeldung bes. Gewichtes vorgesehen.