Strafgesetzbuch

Es sind zwei Teile, aus denen das Strafgesetzbuch besteht.

Für das ganze StGB samt Nebengesetze haben die Bestimmungen des ersten Teils Gültigkeit. Dabei geht es um allgemeine Begriffe wie Verbrechen, Vergehen, Tatbestand, Handlung, Unterlassung, Täterschaft etc. Dagegen befindet sich die präzise Beschreibung von jedem einzelnen Straftatbestand im zweiten Teil des StGB.

Dabei sind es drei Gruppen, in die die Rechtsgüter eingeteilt sind.

(1) Die erste Gruppe bilden die Straftaten gegen die Person. Das sind Taten gegen die persönliche Ehre, wie z.B. Beleidigung, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die individuelle Freiheit (z.B. Nötigung), gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen das Leben (z.B. Mord).

(2) Dann gibt es eine zweite Gruppe von Straftaten. Das sind Taten gegen Vermögen (z.B. Betrug) oder gegen Eigentum, etwa Diebstahl.

(3) Bei der dritten Gruppe von Rechtsgütern geht es um Taten gegen Volk oder Staat. Das sind Straftaten wie Verrat, gemeingefährliches Verhalten wie Brandstiftung, Geldfälschung, Meineid vor Gericht und Bestechung von Amtspersonen.

Des Weiteren gibt es so genannte Nebengesetze des Strafrechts. Darunter versteht man etwa das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Pressegesetz, das Gesetz gegen Geschlechtskrankheiten, das Lebensmittelgesetz und die Straßenverkehrsordnung.

Weiterhin von Bedeutung im Strafrecht ist das Strafprozessrecht. Dieses zeigt auf, wie eine Straftat zu ermitteln ist, wie ein Gerichtsprozess formal verlaufen muss und wie eine Strafe vom Staat durchzusetzen ist.

Weitere relevante Bereiche sind das Gnadenrecht, das Recht bei unbegründeter Strafverfolgung und das Strafvollstreckungsrecht.

Für Jugendliche gibt es ein eigenes Straf- und Strafprozessrecht, wobei das Erziehungsprinzip zur Geltung kommen soll. Es ist das Jugendgerichtsgesetz.

Dagegen wird die Aufteilung der Gerichte zwischen Bund und Ländern vom Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt. Des Weiteren gibt es ein Gesetz über Rechte und Pflichten von Strafgefangenen, das Strafvollzugsgesetz. Nicht im Strafgesetzbuch sind die Disziplinarstrafen für Beamte bei Pflichtverletzung. Ebenfalls nicht im Strafgesetzbuch sind Ordnungswidrigkeiten. Für diese gibt es ein eigenes Ordnungswidrigkeitengesetz. Dieses betrifft den Straßenverkehr, den Wasserschutz, das Abfallrecht und das Gemeinde-Satzungsrecht. Wenn diese Gesetze nicht beachtet werden, dann kann die Strafe in Form von Bußgeld erfolgen.