Studentenversicherung

Für eine Studentenversicherung gelten bestimmte Voraussetzungen wie Alter oder Einkommen, die Beiträge jedoch sind in der Regel als günstig zu bezeichnen

Wenn junge Menschen mit dem Studium beginnen, dann beginnt für sie auch automatisch die Versicherungspflicht. Sie müssen sich dann in der gesetzlichen Studentenversicherung eintragen lassen und sind somit dort krankenversichert. Ist der Studierende jedoch noch keine 25, dann besteht noch weiterhin die Möglichkeit, über die Familienversicherung der Eltern mitversichert zu bleiben. Diese Maßnahme endet jedoch mit der Vollendung der Altersgrenze. Darüber hinaus darf der Student auch keine regelmäßigen Einkünfte in einer bestimmten monatlichen Höhe vorweisen, denn dann hat wieder die Studentenversicherung den Vorrang.

Wer jedoch nicht in der gesetzlichen Studentenversicherung bleiben möchte oder von vorneherein dort nicht krankenversichert werden möchte, hat die Möglichkeit, bis zu drei Monate nach Beginn des Studiums sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist für oftmals dann als sinnvoll zu erachten, wenn man in eine private Studentenversicherung wechseln möchte. Diese birgt erhebliche Vorteile, was die Leistungen angeht, wenn diese der gesetzlichen Versicherung für Studenten gegenüber gestellt werden. Die private Studentenversicherung ist in Bezug auf die Tarife um einiges niedriger angesiedelt als die normalen Beiträge. Daher sollte das Zeitfenster auch keineswegs vom Studierenden außer Acht gelassen werden.

Besonders für den Fall, dass bereits vor dem Studienbeginn eine private Versicherung bestanden hat, ist es wichtig, von der Befreiung der Versicherungspflicht Gebrauch zu machen, damit gewährleistet ist, dass man auch weiterhin privat versichert bleiben kann. Innerhalb der privaten Versicherung ist es dann möglich, auf einen günstigen Studententarif zu wechseln. Die Studentenversicherung gilt darüber hinaus auch lediglich für den Zeitraum des Studiums und kann nicht weiter verlängert werden.