Sturmschadenversicherung

Sturmschadenversicherung - Versicherung gegen Schäden an Sachen durch Sturm. Es können Gebäude, bewegliche Sachen und Bodenerzeugnisse versichert werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf Schäden, die auf der unmittelbaren Einwirkung des Sturmes beruhen, als auch auf Schäden, die als unvermeidliche Folge eines Sturmschadens auftreten. Ersetzt werden auch Schäden, die dadurch entstehen, dass Gegenstände (Gebäudeteile, Bäume u. ä.) durch Sturm auf die versicherten Sachen geworfen werden.