Summenversicherung

Summenversicherung - Versicherungsformen, bei denen im Versicherungsfall eine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegte Geldsumme (Versicherungssumme) ausgezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherungsleistung einmalig als Geldbetrag oder wiederkehrend als Rente gezahlt wird. Alle nicht unter die Summenversicherung fallenden Versicherungsformen werden unter der Bezeichnung Schadenversicherung zusammengefasst. Der Begriff Summenversicherung deckt sich weitgehend mit dem Begriff Personenversicherung. Bei den unter die Summenversicherung fallenden Versicherungsformen kann keine Unterversicherung im versicherungsrechtlichen Sinne auftreten. Auch können bei Eintritt des Versicherungsfalles Leistungen aus mehreren Versicherungsverträgen fällig werden, was bei den Formen der Schadenversicherung unmöglich ist.