Tantieme

Tantieme - bestimmter Anteil am bilanzierten Gewinn eines Unternehmens (bei dem es sich im Regelfall um eine Aktiengesellschaft handelt), der an Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates, an Direktoren oder Geschäftsleiter dieses Unternehmens gezahlt wird. Die Berechnungsgrundlage der Tantieme bildet der nach Abzug der Abschreibungen, den Wertberichtigungen, den Rücklagen und Rückstellungen verbleibende Bilanzgewinn.