Tatkostenrechnung, Istabrechnung

Tatkostenrechnung, Istabrechnung- Abrechnungssystem der Betriebe, das zur Abrechnung der Kostenstellen und Kostenträger ausschließlich die tatsächlich entstandenen Kosten (Istkosten) verwendet. Die Tatkostenrechnung, Istabrechnung ist die älteste Form der Kostenrechnung, die seit der Jahrhundertwende durch die Formen der Plankostenrechnung ergänzt und allmählich ersetzt wird. Die analytischen Auswertungsmöglichkeiten sind gering, weil ein Zeitvergleich von Istkosten mit Istkosten keine qualitative Aussage zulässt, der Vergleich mit Plankosten der tatsächlichen Leistungsmenge fehlt und alle Zufälligkeiten in der Kostenhöhe ihren Niederschlag finden. Die gleichen Mängel machen sich auch bei der Analyse der Kostenträger-Kosten bemerkbar. Die Einflußfaktoren: Preisänderungen der Eingangsgrößen, Kapazitätsauslastungsschwankungen, Veränderungen in der Höhe der Leitungskosten, die generelle Ungenauigkeit der indirekten Zurechnungsverfahren sind analytisch nicht isolierbar. Bei Auftragsabrechnung entsteht unvermeidbar eine Verzögerung, weil alle tatsächlichen Aufwendungen erst gesammelt werden müssen, bevor man abrechnen kann. Die größten Verzögerungen ergeben sich dabei aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, weil auch diese zu Istkosten durchgeführt werden muss. Eine reine Tatkostenrechnung bzw. Istabrechnung gibt es in volkseigenen Betrieben nicht mehr. Durch die Verwendung von Materialverrechnungspreisen für Grund- und Hilfsmaterial sowie für bezogene und für eigenerzeugte Hilfsleistungen und von Planzuschlagssätzen für die Leitungskosten ist jede Kostenrechnung eine Mischkostenrechnung.