Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung

Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung - betriebsärztliche und psychologische Untersuchung zur Eignung und/oder Tauglichkeit für einen bestimmten Arbeitsplatz. Die Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung fallen als Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen unter den Begriff der Reihenuntersuchungen, die für bestimmte exponierte und disponierte Werktätige gesetzlich geregelt sind. Die erfolgte Untersuchung wird mit Abk. in den Sozialversicherungsausweis eingetragen; der Betriebsarzt hat dem Untersuchten die sich aus der Untersuchung ergebenden Schlussfolgerungen zu erläutern. Die Betriebsleitung wird von dem Ergebnis der Untersuchungen nur im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit vom Arzt schriftlich in Kenntnis gesetzt. Notwendiger Arbeitsplatzwechsel wird gemeinsam von der Betriebsleitung mit der Gewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung, der Arbeitsschutzkommission oder dem Arbeitsschutzobmann und dem betreffenden Werktätigen beraten. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind neben der ErstenHilfe-Leistung vorrangig vor allen übrigen Aufgaben durchzuführen. Besonderheiten der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung gibt es im Bergbau.