Technische Gebäudeausrüstung

Technische Gebäudeausrüstung, Abk. TGA, Haustechnik: Gesamtheit der die Raumfunktion eines Gebäudes ergänzenden, im Zusammenhang mit flüssigen und gasförmigen Medien bzw. elektrischem Strom wirkenden Anlagen und Einrichtungen insbesondere zur Heizung, Lüftung, Klimatisierung, für sanitäre und Zwecke der Hauswirtschaft, zur Beleuchtung, Kommunikation und Nachrichtenübermittlung, Personen- und Lastenförderung (Aufzüge) u. ä., soweit sie die Aufenthaltsbedingungen für Menschen beeinflussen, d. h. vornehmlich im Wohnungs-und Gesellschaftsbau. Die TGA unterscheidet sich damit von der technologischen Ausrüstung im Industriebau, die Produktionszwecken dient; die begriffliche Abgrenzung ist aber im Einzelfall fließend.

Technische Stationen: teilweise oder vollständig unter der Geländeoberfläche liegende Bauwerke, in denen die Anlagen der Technischen Versorgung mehrerer Wohngebäude zusammengefasst sind. Sie sind erforderlich zur Umformung z. B. von Fernwärme, Elektroenergie, Gas, Wasser. Teere Bitumina. Teilfreibau Industriebau.