Teilpreis

Teilpreis - Industriepreis für verkaufsfähige Teilerzeugnisse bzw. entsprechend abgeschlossene Teilleistungen. Die Preisbildung mit Teilpreis ist eine Form der Bildung von Relationspreisen. Sie findet in solchen Bereichen Anwendung, in denen die Erzeugnisse in unterschiedlichen Varianten unter Verwendung wiederkehrender (häufig standardisierter) Teilerzeugnisse oder -leistungen (Baugruppe, Einzelteile usw.) gefertigt werden, so in verschiedenen Zweigen des Maschinenbaus, im Bauwesen, in der Möbelindustrie u. a. Der Gesamtpreis wird durch Addition der Teilpreis gebildet (Baukastenprinzip). Z. B. setzt sich der Preis für Aufzüge aus Teilpreis für Antrieb, Fahrkabine, elektrische Anlage u. a. zusammen. Auch Kombinationen mit Grundausführungen sind möglich. - Grundlagen und Wirkungsweise der Teilpreis entsprechen prinzipiell der von Teilpreisnormativen, jedoch sind die Teilpreis höher aggregiert. Die Grenzen zwischen beiden sind fließend. Beide Begriffe werden oft synonym gebraucht. - Teilpreis werden gelegentlich auch als Teilfestpreise bezeichnet.